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Aus der ZeitschriftZBJV 1/2014 | S. 73–84Es folgt Seite №73

Aus der Rechtsprechung des Obergerichts des Kantons Luzern

Art. 28 und 256 ff. ZGB; Art. 8 EMRK; Art. 5 GUMG. Hat ein Vater unabhängig von einem Ehelichkeitsanfechtungsverfahren einen Anspruch auf Kenntnis über die eigene Vaterschaft bzw. Nichtvaterschaft?

Der Kläger und die Beklagte 2 heirateten 1979, worauf 1985 die Beklagte 1 geboren wurde. Die Ehe wurde im Jahr 1993 geschieden. Mit Klage vom 29. Dezember 2011 …

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