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Aus der ZeitschriftZBJV 1/2016 | S. 1–58Es folgt Seite №1

Die mietrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts im Jahr 2014

Veröffentlicht in Band 140

I. Übertragung der Miete von Geschäftsräumen; Solidarhaftung des bisherigen Mieters (Art. 263 und Art. 143 ff. OR)

BGE 140 III 344 (4A_500/2013)

Gemäss Art. 263 Abs. 1 OR kann der Mieter von Geschäftsräumen das Mietverhältnis mit Zustimmung des Vermieters auf einen Dritten übertragen. Der Vermieter kann die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern (Art. 263 Abs. 2 OR). Mit der Übertragung A…

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