Gestaltungsmöglichkeiten beim Vorsorgeausgleich1
Inhaltsübersicht
- 1. Bisherige Gestaltungsmöglichkeiten
- 2. Gesetzesrevision und ihre Anliegen
- 3. Gestaltungsmöglichkeiten nach dem neuen Recht
- 3.1 Grundregeln
- 3.2 Richterliches Ermessen bei Scheidung im Rentenalter (Art. 124a ZGB)
- 3.3 Generelle Ausnahmeklausel (Art. 124b ZGB)
- 3.3.1 Anwendungsbereich
- 3.3.2 Voraussetzungen für Verzicht
- 3.3.3 Voraussetzungen für Verweigerung
- 3.3.4 Überhälftige Teilung
- 3.3.5 Interessen für ein Abweichen
- 3.4 Unzumutbarkeit (Art. 124d ZGB)
- 3.5 Unmöglichkeit (Art. 124e ZGB)
- 3.6 Sonderfall: Verrechnung von Ansprüchen (Art. 124c Abs. 2 ZGB)
- 4. Folgerungen
Aus der ZeitschriftZBJV 1/2017 | S. 1–24 Es folgt Seite № 2⬆
1. Bisherige Gestaltungsmöglichkeiten
Das Scheidungsrecht von 2000 regelte die Aufteilung der beruflichen Vorsorge bei der Scheidung in drei Bestimmungen. aArt. 122 ZGB behandelte die Fälle, bei denen noch bei keinem Ehegatten ein Vorsorgefall eingetreten war.2 Die Regelung sah eine streng mathematische Berechnung vor,3 o…
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