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Aus der ZeitschriftZBJV 1/2020 | S. 50–64Es folgt Seite №50

Der Anspruch auf Stellungnahme und Ergänzungsfragen zum bereinigten Bericht des Sonderprüfers

Zur zivilprozessualen Bedeutung von Art. 697e Abs. 3 OR und weiteren Rechtsfragen im Zusammenhang mit Urteil 4A_223/2019 des BGer vom 16. Oktober 2019

In einem neuen Leitentscheid zur aktienrechtlichen Sonderprüfung befasst sich das Bundesgericht mit der zivilprozessualen Bedeutung des Anspruchs, zum bereinigten Bericht des Sonderprüfers Stellung zu nehmen und Ergänzungsfragen zu stellen. Die Besprechung dieses Entscheids wird zum Anlass genommen, um auch die damit zusammenhängenden Rechtsfragen aus einer gesellschaftsrechtlichen Perspektive und in methodischer Hinsicht etwas näher zu beleuchten und in den grösseren Kontext zu stellen.

I. Ausgangslage und Problemstellung

Das Bundesgericht hat sich in einem aktuellen Entscheid zur zivilprozessualen Bedeutung von Art. 697e Abs. 3 OR geäussert, wonach der mit einer aktienrechtlichen Sonderprüfung befasste Richter der Gesellschaft und den Antrag- oder Gesuchstellern – im Anschluss an das Bereinigungsverfahren nach Abs. 2 dieser Vorschrift – Gelegenheit geben muss, zum bereinigten Bericht…

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