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Aus der ZeitschriftZBJV 2/2007 | S. 140–150Es folgt Seite №140

Wie viel Sicherheit wollen wir?

Sicherheitsmassnahmen zwischen Kostenwirksamkeit und Recht

Überarbeitete Version eines Vortrags vor der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, vom 19. April 2006

1. Das unmögliche Streben nach absoluter Sicherheit

Zahlreiche Gefahren bedrohen Leben, Gesundheit und Eigentum. Der Schutz vor diesen Gefahren erfolgt weitgehend durch das Recht und staatliche Behörden, sei dies präventiv durch das Polizeirecht (im weiten Sinne), sei dies repressiv (aber mit indirekter präventiver Wirkung) durch das Haftpflicht- und Strafrecht.

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