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Aus der ZeitschriftZBJV 2/2015 | S. 75–120Es folgt Seite №75

Rechtskraft und Vollstreckbarkeit: zwei Begriffe, ein Konzept?*

I. Einleitung

Wird ein Gerichtsentscheid nicht freiwillig erfüllt, so muss die aus dem Urteilsdispositiv berechtigte Person die Zwangsvollstreckung Aus der ZeitschriftZBJV 2/2015 | S. 75–120 Es folgt Seite № 77einleiten. Während sich die Vollstreckung von Ansprüchen auf Geld- und Sicherheitsleistung nach dem SchKG1 richtet (Art. 335 Abs. 2 ZPO2 i.V.m…

[…]