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Aus der ZeitschriftZBJV 3/2012 | S. 220–228Es folgt Seite №220

Polizeiliche Generalklausel: klärende Worte des Bundesgerichts

Eine kurze Würdigung von BGE 137 II 431

1. Vorbemerkung

Im Februar 2009 wurde die UBS AG von der Eidgenössischen Finanzmarktbehörde (FINMA) verpflichtet, den amerikanischen Steuerbehörden insgesamt 285 Kundendossiers herauszugeben. Dieser Bruch mit dem Bankkundengeheimnis warf politisch wie rechtlich hohe Wellen. Am 15. Juli 2011 hat nun das Bundesgericht entschieden, dass die Datenherausgabe in rechtlicher Hinsicht korrekt war: BGE 137 II 431

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