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Aus der ZeitschriftZBJV 3/2016 | S. 149–165Es folgt Seite №149

Rechtliche Behandlung der Erdwärme: Parallelen zum Grundwasser

I. Fragestellung

1. Das Grundeigentum erstreckt sich gemäss Art. 667 Abs. 1 ZGB nach oben und unten auf den Luftraum und das Erdreich, soweit für die Ausübung des Eigentums ein Interesse besteht. Bezüglich des Erdreichs stellt sich unter anderem die Frage, inwieweit der Grundeigentümer kraft seines Eigentumsrechts das im Boden seines Grundstücks vorhandene Grundwasser bzw. die dort …

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