Die Bauhandwerker-Bürgschaft (Art. 839 Abs. 4–6 ZGB): in drei Thesen zur Praktikabilität
- A. Ausgangspunkt und Grundlagen
- B. Untersuchungsgegenstand
- C. Drei Thesen
- I. These 1: Über «Unbestrittenheit» (Abs. 4) und «Strittigkeit» (Abs. 5) bestimmt der Unternehmer allein
- II. These 2: Die Anerkennung des Eigentümers bzw. die gegen ihn gerichtete Feststellungsklage ist unter Abs. 4 keine Entstehungsvoraussetzung der Bürgschaft
- III. These 3: Das «parallele Vorgehen» ist grundsätzlich ebenso zulässig wie unnötig, aber in einem Fall unerlässlich
- D. Konsequenzen
- E. Schlusswort und Disclaimer
Aus der ZeitschriftZBJV 3/2020 | S. 139–167 Es folgt Seite № 140⬆
A. Ausgangspunkt und Grundlagen
1. Seit 1. Januar 2012 ist das revidierte Immobiliarsachenrecht in Kraft. Schwerpunkt der Revision war das Schuldbriefrecht,1 doch hat der Gesetzgeber damals auch im Bauhandwerkerpfandrecht für Neuerungen gesorgt. Eine wichtige solche sind die drei Absätze 4–6 des Art. 839 ZGB …
[…]