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Aus der ZeitschriftZBJV 4/2016 | S. 299–302Es folgt Seite №299

Anfechtbarkeit von Entscheiden des juge d’appui betreffend die Ernennung von Schiedsrichtern (Art. 362 ZPO)

BGE 141 III 444 und Urteil 4A_490/2015 vom (Publikation vorgesehen)

Die Durchführung eines Schiedsverfahrens ist eine Alternative zum Prozess vor staatlichen Gerichten – ganz ohne Unterstützung durch letztere gelingt dies freilich nicht immer, so etwa, wenn die Parteien zwar eine Schiedsvereinbarung getroffen haben, sich aber nicht auf die Bestellung des Schiedsgerichts einigen können. Art. 362 ZPO sieht für diesen Fall ein Verfahren zur Ernennung von Schiedsrichtern durch einen staatlichen «Unterstützungsrichter» (juge d’appui) vor. Gemäss Art. 356 Abs. 2 lit. a ZPO bezeichnen die Kantone hierzu eine «einzige Instanz», die u.a. für die Ernennung von Schiedsrichtern zuständig ist. In zwei neueren Leitentscheiden konnte sich das Bundesgericht dazu äussern, um welche Instanz es sich bei diesem Ernennungsgericht handeln muss und ob gegen dessen Entscheid ein Rechtsmittel offensteht.

1. Juge d’appui: Obere oder untere kantonale Instanz?

Art. 356…

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