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Aus der ZeitschriftZBJV 5/2010 | S. 353–367Es folgt Seite №353

Überforderung im öffentlichen Recht?

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen

Mit der Freiheit zur Wahl des Themas überliessen Sie mir auch die Qual. Genau besehen war die Themenwahl jedoch nicht qualvoll. Es konnte gar keine Qual aufkommen. Kaum hatte ich im April zögerlich zugesagt, musste ich bereits im Mai das Thema melden. Was lag da näher, als den Bauch sprechen zu lassen: Dieser vermeldete Überforderung. Und…

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