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Aus der ZeitschriftZBJV 5/2011 | S. 355–391Es folgt Seite №355

Scheidungsunterhalt vor Bundesgericht

Zwischen Willkürüberprüfung und Annahmeverfahren?

Art. 42 Abs. 2 BGG verlangt (wie schon aArt. 55 Abs. 1 lit. c OG) eine kurze rechtliche Begründung der Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht. Wird diese durchaus sinnvolle Gesetzesbestimmung mit besonderer Strenge angewandt, was im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Scheidung zunehmend der Fall zu sein scheint, gefährdet dies die dem Bundesgericht in Art. 106 Abs. 1 BGG weiterhin…

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