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Aus der ZeitschriftZBJV 5/2012 | S. 363–365Es folgt Seite №363

Voraussetzungen einer Sanierungsharmonika (Art. 732a Abs. 1 OR)

BGE 4A_288/2011 vom 13. Februar 2012 (amtliche Publikation vorgesehen)

Sachverhalt

Die X AG (Beklagte) wurde im Jahr 2004 gegründet. Das Aktienkapital von Fr. 500000.– brachten der Kläger und zwei weitere Aktionäre zu je 10% sowie der künftige Verwaltungsratspräsident zu 70% auf. Alle vier Gründungsaktionäre bildeten den Verwaltungsrat der Beklagten. Ende 2006 drohte aufgrund einer Überschuldung die Benachrichtigung…

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