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Aus der ZeitschriftZBJV 6/2007 | S. 373–404Es folgt Seite №373

Kontinuität und Brüche in der Verwaltungsrechtspflege

Bemerkungen aus Anlass von 35 Jahren Luzerner Verwaltungsrechtspflegegesetz

I. Ein Gesetz mit Vorbildcharakter

Gesetze, die ausdrücklich gerühmt werden, sind selten, vor allem wenn sie aus jüngerer Zeit stammen. Ob dies den Schluss auf mangelnde Qualität heutiger Gesetzgebung zulässt, stehe dahin. Denn für Gesetze gilt, was anderswo auch: Es spricht allemal für sie, wenn sie nicht ins Gerede kommen und diskret ihren Dienst verrichten. Umso mehr aber fallen positive Würdigungen auf…

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