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Aus der ZeitschriftZBJV 6/2008 | S. 514–521Es folgt Seite №514

«Vereinfachte» Berechnung des nachehelichen Unterhalts oder das Kind mit dem Bade ausgeschüttet? Anmerkungen zu BGE 134 III 145 ff. (5A.513/2007 vom 18.12.2007)

I. Sachverhalt und Prozessgeschichte

1. Die Ehegatten X (Ehemann) und Y (Ehefrau) hatten im Mai 1981 geheiratet; die Scheidung wurde im Oktober 2006, d.h. nach gut 25-jähriger Ehedauer, ausgesprochen. Vor Obergericht (AG) und Bundesgericht umstritten blieb einzig der an die Ehefrau zu leistende nacheheliche Unterhalt.

Der Ehe entstammten zwei gemeinsame Kinder, geb. 1981 und 1986. Im Zeitpunkt…

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