Versteckte Aufnahmen vs. freie Kommunikation in der Privatsphäre
Bemerkungen zum Bundesgerichtsurteil vom 7. Oktober 2008 (6B_225/2008)
I. Sachverhalt
Y. (Beschwerdeführerin 3), Redaktorin bei der Sendung «Kassensturz», bereitete einen Beitrag über die Kundenberatungen durch Versicherungsvertreter für gemischte Lebensversicherungen vor. In den Vorbereitungsgesprächen vereinbarte Y. mit X. (Beschwerdeführer 2), dem Redaktionsleiter von «Kassensturz», und W. (Beschwerdeführer 1), dem Chefredaktor von SF DRS, dass Beratungsgespräche mit…
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