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Aus der ZeitschriftZBJV 6/2009 | S. 489–502Es folgt Seite №489

Aus der Rechtsprechung des Obergerichts des Kantons Luzern

Art. 404 Abs. 1 OR. Jederzeitiges Widerrufsrecht eines Beratervertrags bezüglich Erstellung und Revision der Konzernrechnung, Abgrenzung zwischen Auftrag und Werkvertrag.

Der Kläger war als Bücherexperte bis im Jahre 2002 bei einer Revisionsfirma tätig und betreute in dieser Funktion die Beklagten. Er beabsichtigte, sich selbstständig zu machen. Am 26./29. Juli 2002 schlossen die Parteien einen…

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