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Aus der ZeitschriftZBJV 6/2013 | S. 524–547Es folgt Seite №524

Aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern1

Art. 27 BV; §§ 6, 15, 24, 25 Gastgewerbegesetz (GaG); Vereinbarkeit der Rücknahme der Bewilligung für die regelmässige Verlängerung der Öffnungszeiten eines Clubbetriebs in der Wohnzone mit der Wirtschaftsfreiheit (Leitsätze der Redaktion).

Sachverhalt:

Seit dem 29. Dezember 2006 betreibt A als Bewilligungsinhaber zusammen mit B den Club C am z-Weg in der Stadt Luzern. Der Club C besteht gemäss der…

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