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Aus der ZeitschriftZBJV 6/2014 | S. 531–534Es folgt Seite №531

Zur Wirksamkeit gerichtsstandsrelevanter Erfüllungsortsvereinbarungen unter dem LugÜ

Urteil 4A_522/2013 vom 12. Mai 2014 (Publikation vorgesehen)

Sachverhalt

Die X. AG (Bestellerin, Beklagte, Beschwerdegegnerin) plante ab 2009 ein neues Zentrallager an ihrem Sitz in Österreich. Im Hinblick darauf schloss sie mit der Y. GmbH (Unternehmerin, Klägerin, Beschwerdeführerin; Sitz in Deutschland) Werkverträge ab. Darin verpflichtete sich die Unternehmerin zur Herstellung und Montage von…

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