Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftZBJV 6/2018 | S. 447–450Es folgt Seite №447

Ist die Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils bei unverträglichem Widerspruch zu einem späteren Strafentscheid im Sinne von Art. 410 Abs. 1 lit. b StPO zulässig?

Urteil 6B_17/2017 vom 15. März 2018 (amtliche Publikation vorgesehen)

1. Das abgekürzte Verfahren wird in Art. 358–362 StPO geregelt. Die beschuldigte Person kann der Staatsanwaltschaft bis zur Anklageerhebung die Durchführung dieses Verfahrens beantragen, wenn sie den Sachverhalt, der für die rechtliche Würdigung wesentlich ist, eingesteht und die Zivilansprüche zumindest im Grundsatz anerkennt (Art. 358 Abs. 1 StPO). Die Anklageschrift enthält unter anderem das…

[…]