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Aus der ZeitschriftZBJV 7-8/2011 | S. 615–627Es folgt Seite №615

Aus der Rechtsprechung des Kantons Wallis

Notweg; Bemessung der «vollen Entschädigung» (Art. 694 Abs. 1 ZGB; Leitsätze der Redaktion)

Aus den Erwägungen

4. Es stellt sich die Frage, wie die Einräumung eines Notwegrechts zu entschädigen ist.

4.1 Wer die Einräumung eines Notwegrechts verlangt, schuldet dem belasteten Grundeigentümer «volle Entschädigung» (Art. 694 Abs. 1 ZGB). Die Stellung des Notwegberechtigten ist derjenigen…

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