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Aus der ZeitschriftZBJV 7-8/2014 | S. 668–676Es folgt Seite №668

Einfache Gesellschaft zum Erwerb von Wohneigentum bei Ehegatten und nachträgliche Investitionen

Der Entscheid 5A_656/2013 vom 22. Januar 2014 – Klärungen und Erklärungen

1. Vorbemerkungen

Bekanntlich folgt die II. Zivilkammer des Bundesgerichts dem Rügeprinzip. Wer es als Beschwerdeführer unterlässt, die richtigen Rügen in gebührender Form vorzutragen, hat das Nachsehen – selbst wenn ein Rechtsbegehren aus materiellrechtlicher Sicht an sich berechtigt wäre. Dies musste auch der Beschwerdeführer im vorliegend zu …

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