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Aus der ZeitschriftZBJV 7-8/2015 | S. 592–594Es folgt Seite №592

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: interkantonale Zuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung bei Heimbewohnern

Urteil 9C_212/2014 vom 8. April 2015

1. Nach Art. 9 Abs. 5 lit. h ELG bestimmt der Bundesrat die Definition des Heimes. Auf dieser – weiten – Delegationsgrundlage hat er in Art. 25a Abs. 1 ELV geregelt, dass als Heim jede Einrichtung gilt, die von einem Kanton als Heim anerkannt wird oder über eine kantonale Betriebsbewilligung verfügt. Das Bundesgericht hat in BGE 139 V 358 erkannt, dass diese Heimdefinition bundesrechtsk…

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