Aus der Rechtsprechung des Kantonsgerichts des Kantons Luzern
Art. 298b Abs. 2 ZGB. Kriterien für die Zuteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge an nicht verheiratete Eltern (Leitsatz der Redaktion).
Zusammenfassung des Sachverhalts:
Die Parteien sind die unverheirateten Eltern von A. Am 20. Mai 2015 verfügte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde auf Antrag des Vaters (Beschwerdegegner) die gemeinsame elterliche Sorge der Parteien über Sohn A, der bislang…
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