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Aus der ZeitschriftZBJV 9/2012 | S. 658–663Es folgt Seite №658

Miteigentum unter Ehegatten bei bloss einseitigen Investitionen – wer partizipiert am Gewinn?

1. Der Entscheid BGE 138 III 150 (= BGer 5A_352/2011 vom 17.2.2012)

Ein aktueller Entscheid des Bundesgerichts befasst sich mit der Frage, wie Miteigentum unter Ehegatten aufzulösen ist, wenn nur einer der beiden Ehegatten Eigenmittel (umstrittener Herkunft) in die Liegenschaft investiert hat.

Der Sachverhalt, der letztinstanzlich durch das Bundesgericht zu beurteilen war, lässt sich wie folgt…

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