Die staatsrechtliche Rechtsprechungdes Bundesgerichts in den Jahren 2007 und 2008
Die Autoren sind Mitglieder des Departements für öffentliches Recht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern. Sie haben die Besprechung der bundesgerichtlichen Urteile aus den Jahren 2007 und 2008 untereinander aufgeteilt; angestrebt wird eine Konzentration auf die wichtigsten Entscheide, insbesondere zu Grundsatzfragen.
Die Beiträge sind mit den Namen der jeweiligen Autoren/der Autorin gekennzeichnet.*
Inhaltsübersicht
- I. Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns (Axel Tschentscher)
- II. Allgemeine Grundrechtslehren (Walter Kälin)
- III. Rechtsgleichheit und Willkürverbot (Walter Kälin)
- IV. Grundrechte des Persönlichkeitsschutzes (Axel Tschentscher)
- 1. Menschenwürde und Folterverbot
- 2. Persönliche Freiheit
- 3. Privatsphäre
- 4. Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten
- 5. Familienleben
- 6. Grundschulunterricht
Aus der ZeitschriftZBJV 10/2008 | S. 733–813 Es folgt Seite № 734
- V. Glaubens- und Gewissensfreiheit (Axel Tschentscher)
- VI. Kommunikationsgrundrechte (Axel Tschentscher)
- VII. Eigentumsgarantie (Andreas Lienhard)
- 1. Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche infolge Fluglärms sowie von Abwehrrechten gegen den direkten Überflug
- 2. Prozessgeschichte
- 3. «Leading case»
- 4. Liegenschaft im Sinne des BGBB
- 5. Schwerer Schaden auch bei 17% Entwertung
- 6. Bewertung des Schadens bei Mietobjekten
- 7. Grundstück vor 1961 erworben, aber erst später bebaut
- 8. Gemischte Nutzung einer Liegenschaft
- 9. Verwaltungs- oder Finanzvermögen
- 10. Baurechtsliegenschaft
- 11. Zuständigkeitsregelung
- 12. Kommentar
- VIII. Wirtschaftsfreiheit (Andreas Lienhard)
- IX. Andere verfassungsmässige Rechte (Pierre Tschannen)
- 1. Politische Rechte
- 2. Vorrang des Bundesrechts
- 3. Gemeindeautonomie
- 4. Gewaltenteilung
Aus der ZeitschriftZBJV 10/2008 | S. 733–813 Es folgt Seite № 735
- X. Staatsverträge und Konkordate (Walter Kälin)
- XI. Verfahrensgarantien (Regina Kiener)
I. Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns (Axel Tschentscher)
Worin die eigenständige Bedeutung der Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns (Art. 5 BV) liegen könnte – eine Bedeutung, die neben dem konkretisierenden Wiederaufgreifen dieser Grundsätze im Grundrechtsteil1 und im Staatsorganisationsteil der Verfassung2 rele- Aus der ZeitschriftZBJV 10/2008 | S. 733–813 Es folgt Seite № 736vant wird –, gehört auch am Ende dieser Berichtsperiode weiterhin zu den ungelösten Rätseln des Verfassungsrechts.3 Zwei extreme Verhältnisbestimmungen, die beide nicht gewollt sind, kommen in Betracht. Einerseits kann man das Rechtsstaatsgebot des Eingangstitels als normativ weitestgehende und vorrangige Anordnung verstehen, wodurch jedem Wiederaufgreifen nur noch deklaratorischer Charakter zukommt. Andererseits kann man dem Verfassungsgeber für diese Bestimmung bloss programmatische Absicht unterstellen, ihr jedes normative Plus gegenüber den konkretisierenden…