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From the magazine ZBJV Heft Nr. 10/2018 | S. 641-707 The following page is 641

Die staatsrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts in den Jahren 2017 und 2018

Der Rechtsprechungsbericht wurde von Mitgliedern des Departements für öffentliches Recht der Universität Bern für den Besprechungszeitraum April 2017 bis März 2018 erstellt. Im Interesse der Aktualität sind vereinzelt Entscheide bis August 2018 berücksichtigt worden.*

I. Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns und allgemeine Grundrechtslehren (Axel Tschentscher)

1. Legalitätsprinzip im Abgabenrecht

Die Grundsätze der Gesetzmässigkeit (Art. 5 Abs. 1 BV) und der Verhältnismässigkeit (Art. 5 Abs. 2 BV) werden ausserhalb spezieller Grundrechte vom Bundesgericht nur unter dem Gesichtspunkt der Willkür geprüft.1 Das Gericht begründet dies im BGer-Urteil 8C_502/2017 vom 30. November 2017 (zur Publikation in BGE vorgesehen) einmal mehr damit, hier handle es sich «nicht um ein verfassungsmässiges Recht, sondern bloss um ein verfassungsmässiges Prinzip» (E. 7). Im Abgabenrecht ist diese Beschränkung der Kontrolldichte unschädlich, denn hier gilt das Legalitätsprinzip als selbständiges verfassungsmässiges Recht (Art. 127 Abs. 1 BV). Im BGE 143 I 220 gibt das Gericht dem Legalitätsprinzip stärkere Konturen.2 Die Gemeinde Blonay im Kanton Waadt hatte dem Eigentümer Aus der ZeitschriftZBJV 10/2018 | S. 641–707 Es folgt…

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