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Aus der ZeitschriftZBJV 11/2008 | S. 892–899Es folgt Seite №892

Neues zur Disziplinaraufsicht über die Rechtsanwälte

Das Bundesgericht hatte während der letzten Wochen und Monate wiederholt Gelegenheit, die allgemeinen Berufspflichten der Rechtsanwälte gemäss Art. 12 BGFA zu konkretisieren; hier eine kurze Präsentation dreier interessanter Entscheide:

Art. 12 lit. a BGFA: Vorwürfe strafbaren Verhaltens (Urteil 2A.499/2006 vom 11. Juni 2007; keine amtliche Publikation)

Das Bundesgericht hat ein von der (für ihre äusserst strenge Praxis bekannten) Zuger Aufsichtsbehörde – wegen verbalen bzw. schriftlichen Entgleisungen – verhängtes viermonatiges Berufsverbot geschützt. Es bezeichnete die Sanktion zwar als am oberen Rand des Zulässigen…

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