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Aus der ZeitschriftZBJV 11/2008 | S. 872–879Es folgt Seite №872

Aus der Rechtsprechung des Wirtschaftsstrafgerichts des Kantons Bern

Grundsatz der lex mitior; Berufsverbot nach altem und nach neuem Recht

Sachverhalt (gekürzt)

Der Angeschuldigte X. veruntreute in seiner Funktion als berufsmässiger Vermögensverwalter der Vorsorgestiftung A. sowie der B. AG ihm anvertrautes Vermögen. Das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern erklärte X. deswegen neben diversen anderen Punkten der qualifizierten Veruntreuung gemäss Art…

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