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Aus der ZeitschriftZBJV 11/2015 | S. 843–848Es folgt Seite №843

Konflikt zwischen Akzessionsprinzip und Finanzierung: Massgebend sind harmonisierungsrechtlich die Verträge

Wird ein Grundstück veräussert, gehen mit Grund und Boden grundsätzlich auch die die darauf befindlichen Bauten, Pflanzen und Quellen über. Dies ist Folge des sachenrechtlichen Akzessionsprinzips. Damit ist noch nichts gesagt dazu, wer welche Teile des Grundstücks finanziert hat. Zu denken ist bei Einkaufszentren namentlich an die weitverbreiteten Mietereinbauten oder Mieterausbauten, welc…

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