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Aus der ZeitschriftZBJV 11/2017 | S. 810–813Es folgt Seite №810

Widerklage und Verfahrensart: Die negative Feststellungswiderklage als Reaktion auf eine im vereinfachten Verfahren erhobene echte Teilklage ist zulässig

Gemäss Art. 224 Abs. 1 ZPO kann die beklagte Partei in der Klageantwort Widerklage erheben, «wenn der geltend gemachte Anspruch nach der gleichen Verfahrensart wie die Hauptklage zu beurteilen ist». Angesichts dieser Bestimmung wurde diskutiert, ob bei einer Hauptklage mit einem Streitwert von höchstens Fr. 30000.–, für die nach Art. 243 Abs. 1 ZPO das vereinfachte Verfahren gilt, eine Widerklage mit…

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