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Aus der ZeitschriftZBJV 11/2019 | S. 731–756Es folgt Seite №731

Verjährungsverzicht und Vereinbarungen über die Dauer von Verjährungsfristen nach der Revision des Verjährungsrechts

Am 15. Juni 2018 wurde das Gesetz zur Revision des Verjährungsrechts erlassen. Die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. Der Bundesrat hat beschlossen, das Gesetz am 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen.1

Die Revision betrifft u.a. die Rechtslage über den Verjährungsverzicht (II.) und Vereinbarungen über die Dauer von Verjährungsfristen (III.). Nach Ausführungen über den Hintergrund der Revision des…

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