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Aus der ZeitschriftZBJV 12/2010 | S. 1110–1112Es folgt Seite №1110

Eröffnungsmangel: Zustellung der rentenablehnenden Verfügung der IV-Stelle direkt an die versicherte Person statt an deren Rechtsvertreter

Urteil 9C_791/2010 vom 10. November 2010

Obwohl der IV-Stelle das Vertretungsverhältnis unter Hinweis auf die beigelegte Anwaltsvollmacht zur Kenntnis gebracht worden war, stellte die Verwaltung ihre ablehnende Verfügung vom 6. Mai 2010 irrtümlicherweise direkt der Versicherten statt deren Rechtsvertreter zu. Gegen Ende der in der Rechtsmittelbelehrung korrekt angeführten 30-tägigen…

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