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Aus der ZeitschriftZBJV 12/2012 | S. 987–988Es folgt Seite №987

Intertemporalrechtliche Fragen zur Befristung von Kaufsrechten nach Art. 216a OR

BGE 4A_189/2012 vom 2. Oktober 2012 (amtliche Publikation vorgesehen)

Bis Ende 1993 konnten Kaufs-, Vorkaufs- und Rückkaufsrechte in den Schranken von Art. 2 und 27 ZGB auf unbestimmte Zeit vereinbart werden. Mit Inkrafttreten von Art. 216a OR am 1. Januar 1994 wurden Kaufsrechte gesetzlich auf 10 Jahre, Vorkaufs- und Rückkaufsrechte auf 25 Jahre befristet. Damit stellt sich die Frage, ob diese neue gesetzliche Regelung auch auf Kaufs-, …

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