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Aus der ZeitschriftZBJV 12/2013 | S. 961–983Es folgt Seite №961

Die bundesgerichtliche Rechtsprechung des Jahres 2012 zum Verfahrensrecht der Sozialversicherung

Die Fragen rund um die medizinische Begutachtung, insbesondere im Verfahren der Invalidenversicherung, bildeten erwartungsgemäss auch im Berichtsjahr 2012 ein zentrales Thema. Insbesondere die Folgerechtsprechung zu BGE 137 V 210 ist von erheblicher Bedeutung (v.a. BGE 138 V 318 und BGE 138 V 271).

Die umstrittene Praxis des obersten Gerichts im Zusammenhang mit Videoüberwachungen von Versicherten wurde um einen weiteren Aspekt bereichert. Konkret ging es um die Frage der Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen des Arbeitgebers im kantonalen Sozialversicherungsgerichtsverfahren (BGE 138 V 125), deren Zulässigkeit im konkreten Fall bejaht wurde.

Zum Einspracheverfahren wurden wiederum keine Leitentscheide publiziert. Dieses scheint in der Praxis – soweit noch von praktischer Bedeutung – keine Grundsatzfragen mehr aufzuwerfen.

Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich auf eine Auswahl der wichtigsten Entscheide zum sozialversicherungsrechtlichen Verfahren aus dem Jahr 2012, die im Band 138 der Amtlichen Sammlung publiziert worden sind.

I. Sozialversicherungsverfahren

1. Rückerstattungsverfahren: Geltung der verfassungsmässigen Anforderungen an die strafrechtliche Beweiswürdigung

BGE 138 V 74

Sachverhalt: Ein Versicherter hatte bei der Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen seine laufende Rente der beruflichen Vorsorge sowie das Konto, auf welches diese Rente floss, nicht erwähnt und damit…

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