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Aus der ZeitschriftZBJV 12/2013 | S. 1005–1008Es folgt Seite №1005

Voraussetzungen des Verzichts auf eingeschränkte Revision (Art. 727a Abs. 2 OR) und deren Nachweis

Urteil 4A_206/2013 vom 5. September 2013 (Publikation vorgesehen)

Sachverhalt

Die X. GmbH mit Sitz in Aarau wurde am 8. Oktober 2003 in das Handelsregister eingetragen und verfügte seit ihrer Gründung nie über eine Revisionsstelle.

Mit Eingabe vom 22. Januar 2011 meldete die Gesellschaft unter Beifügung von Belegen die Eintragung des Verzichts auf eine eingeschränkte Revision (Opting-out) bei…

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