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Aus der ZeitschriftZBJV 12/2014 | S. 1046–1050Es folgt Seite №1046

Zur Publikation bestimmte Urteile 1C_59/2012 und 1C_61/2012 vom 26. September 2014 betreffend Kantonsratswahlen 2011 im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Das Bundesgericht prüft auf Beschwerde eines Stimm- und Wahlberechtigten hin, ob das für die Kantonsratswahlen 2011 im Kanton Appenzell A.Rh. angewandte gemischte Wahlsystem (Mischform zwischen Majorz- und Proporzwahlverfahren) bundesverfassungskonform ist.

Die Zusammensetzung und die Wahl des Kantonsrats sind in ihren Grundzügen in Art. 71 der Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. vom 30…

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