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Aus der ZeitschriftZBJV 12/2015 | S. 873–928Es folgt Seite №873

Die strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts im Jahr 2011

(ohne Entscheide betreffend die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen)

Veröffentlicht in Band 137

I. Schweizerisches Strafgesetzbuch

A. Allgemeine Bestimmungen (Art. 1–110 StGB) und Jugendstrafrecht (JStG)

1. Widerruf einer bedingten Strafe; Änderung der Vorstrafe zur Bildung einer Gesamtstrafe (Art. 46 Abs. 1 Satz 2 StGB)

BGE 137 IV 249 E. 3

Art. 46 Abs. 1 Satz 2 StGB lässt es zu, dass das Gericht, das eine Straftat während der Probezeit zu beurteilen hat, «die…

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