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Aus der ZeitschriftZBJV 1/2017 | S. 25–65Es folgt Seite №25

Die strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts im Jahr 2014

(ohne Entscheide betreffend die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen)

Veröffentlicht in Band 140

I. Schweizerisches Strafgesetzbuch

A. Allgemeine Bestimmungen (Art. 1–110 StGB)

1. Sachverständige Person zur Erstattung von Gutachten zu Schuldfähigkeit und Massnahmepunkt (Art. 20, 56 Abs. 3 StGB): BGE 140 IV 49

Wer im Bereich der Schuldfähigkeitsbegutachtung oder der Massnahmenindikation gutachterlich tätig sein will, muss über eine fachärztliche Ausbildung verfügen; eine forensisch…

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