Die Praxis hat damit keine Mühe… oder worin unterscheidet sich die pragmatische Rechtsanwendung von der doktrinären Gesetzesauslegung – wenn überhaupt?
Lieber Heinz, es sind genau achtzig Semester her, seitdem ich – in diesem Gebäude – dir zu Füssen sass. Du, bestallter Assistent bei Hans Merz und damals wie heute von der vornehm-freundlichen Art deines Meisters gezeichnet, suchtest mir unbedarftem Studenten den Nachweis zu erbringen, dass Mendels Erfahrungen mit den Erbsenpflanzen auch für das humangenetische Familienrecht fruchtbar zu machen…
[…]