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From the magazine ZBJV Heft Nr. 3/2018 | S. 208-268 The following page is 208

Die mietrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts im Jahr 2016

Veröffentlicht in Band 142

I. Mietzinsherabsetzung bei Mängeln der Mietsache und Schadenersatz (Art. 259d und Art. 259e OR)

BGE 142 III 557 (4A_647/2015; 4A_649/2015)

A und B mieteten ab September 2010 als Erstbezieher eine seit Ende Juni 2009 bezugsbereite 4½-Zimmer-Dachwohnung. Am 22. Februar 2011 monierten sie erhebliche Staubablagerungen in den Räumen. Am 12. März 2011 verliessen sie die Wohnung und setzten dem Vermieter am 22. März 2011 Frist zur Mängelbehebung bis 18. April 2011. Gleichzeitig drohten sie die fristlose Kündigung für den Fall an, dass die Mängel nicht behoben werden. Am 26. April 2011 kündigten sie fristlos.

In der Folge klagten die Mieter vor dem Mietgericht Dielsdorf auf Herabsetzung des Mietzinses um 100% für die Monate Februar, März und April 2011, auf Schadenersatz im Betrag von Fr. 66 598.79 und auf Rückerstattung der Sicherheitsleistung. Der Vermieter seinerseits verlangte klageweise die Mietzinse bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Das Mietgericht hiess die Klage…

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