Die mietrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts im Jahr 2016
Veröffentlicht in Band 142
Übersicht
- I. Mietzinsherabsetzung bei Mängeln der Mietsache und Schadenersatz (Art. 259d und Art. 259e OR)
- II. Eigenbedarfskündigung (Art. 261 Abs. 2 lit. a OR)
- III. Schicksal des Mietverhältnisses beim Heimfall einer im Baurecht erstellten Baute (Art. 261 OR und Art. 970 Abs. 4 ZGB)
- IV. Detaillierungsgrad der Begründung einer Mietzinserhöhung nach wertvermehrenden Investitionen (Art. 269d OR)
- V. Anfechtung des Anfangsmietzinses (Art. 270 Abs. 1 lit. a OR)
- VI. Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses; Beweis der Zustellung (Art. 270 Abs. 2 OR) Aus der ZeitschriftZBJV 3/2018 | S. 208–268 Es folgt Seite № 209
- VII. Mietzinssenkungsbegehren nach Entlassung des Mietobjekts aus einer behördlichen Mietzinskontrolle; Beweislastverteilung bei der Nettorenditenberechnung (Art. 253b Abs. 3, Art. 269 und Art. 270a OR)
- VIII. Sanierungskündigung (Art. 271 Abs. 1 OR)
- IX. Begriff des "Kündigungsschutzes" im Zivilprozessrecht (Art. 210 Abs. 1 lit. b und Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO)
- X. Videoüberwachung in einem Miethaus (Art. 28 ff. ZGB)
I. Mietzinsherabsetzung bei Mängeln der Mietsache und Schadenersatz (Art. 259d und Art. 259e OR)
BGE 142 III 557 (4A_647/2015; 4A_649/2015)
A und B mieteten ab September 2010 als Erstbezieher eine seit Ende Juni 2009 bezugsbereite 4½-Zimmer-Dachwohnung. Am 22. Februar 2011 monierten sie erhebliche Staubablagerungen in den Räumen. Am 12. März 2011 verliessen sie die Wohnung und setzten dem Vermieter am 22. März 2011 Frist zur Mängelbehebung bis 18. April 2011. Gleichzeitig drohten sie die fristlose Kündigung für den Fall an, dass die Mängel nicht behoben werden. Am 26. April 2011 kündigten sie fristlos.
In der Folge klagten die Mieter vor dem Mietgericht Dielsdorf auf Herabsetzung des Mietzinses um 100% für die Monate Februar, März und April 2011, auf Schadenersatz im Betrag von Fr. 66 598.79 und auf Rückerstattung der Sicherheitsleistung. Der Vermieter seinerseits verlangte klageweise die Mietzinse bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Das Mietgericht hiess die Klage…