Die arbeitsrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts im Jahr 2006
Veröffentlicht im Band 132
Übersicht
- I. Ausservertragliche Haftpflicht einer Gewerkschaft und ihrer Funktionäre für Schäden aus einer Arbeitskampfmassnahme
- II. Täuschung des Arbeitgebers durch die Arbeitnehmerin im Rahmen der Vertragsverhandlungen; Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen eines Willensmangels; Unschuldsvermutung
- III. Berechnung des Ferienlohns bei Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit
- IV. Übergang des Arbeitsverhältnisses bei einer Betriebsabspaltung; Auswirkungen auf die Ansprüche aus einem Sozialplan
- V. Kündigungen
- VI. Weitere amtlich publizierte Urteile
- VII. Nachlese zu BGE 131 III 467
Aus der ZeitschriftZBJV 4/2008 | S. 318–356 Es folgt Seite № 319⬆
I. Ausservertragliche Haftpflicht einer Gewerkschaft und ihrer Funktionäre für Schäden aus einer Arbeitskampfmassnahme
BGE 132 III 122 (4C.422/2004) = Pra 2006 Nr. 107 S. 731 ff.
Die Gewerkschaft X hatte mit der Arbeitgeberorganisation F aus dem grafischen Gewerbe für die Zeit vom 1. April 2000 bis zum 20…
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