Die mietrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts im Jahr 2009
Veröffentlicht in Band 135
Übersicht
- I. Teilanfechtung – Irrtum über die effektive Fläche von gemieteten Geschäftsräumen
- II. Erfordernis einer klaren und detaillierten Regelung von Nebenkosten im Mietvertrag auch bei behördlich kontrollierten Mietzinsen
- III. Keine Mangelhaftigkeit bei Verminderung des Mietkomforts durch vorhersehbare äussere Entwicklungen
- IV. Keine Konversion einer wegen fehlenden tatsächlichen Eigenbedarfs unwirksamen vorzeitigen Kündigung in eine wirksame ordentliche Kündigung
- V. Keine Verwirkung des Rechts auf erneute Vormerkung eines fortbestehenden Mietverhältnisses nach amtlicher Löschung der vorangehenden Vormerkung
- VI. Formular- und nicht personenbezogene amtliche Genehmigung bei Formularen für Mietzinserhöhungen
- VII. Kündigung im Hinblick auf umfassende Umbau- bzw. Renovationsarbeiten
- VIII. Kalendermässig genau bestimmte gerichtliche Erstreckung des Mietverhältnisses
- IX. Bindungswirkung eines Entscheides der Schlichtungsbehörde bei lediglich einseitigem Weiterzug an das ordentliche Gericht?
Aus der ZeitschriftZBJV 4/2011 | S. 294–329 Es folgt Seite № 295⬆
I. Teilanfechtung – Irrtum über die effektive Fläche von gemieteten Geschäftsräumen
BGE 135 III 537 (4A_99/2009) = Pra 2010 Nr. 40 S. 293 ff. = mp 2009, 215 ff. = SJ 2009 I 477 ff.
Die Parteien hatten einen Mietvertrag über Geschäftsräumlichkeiten für die Zeit vom 1. Dezember 2000 bis 1. Oktober…
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