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Aus der ZeitschriftZBJV 4/2016 | S. 261–298Es folgt Seite №261

Die strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts im Jahr 2012

(ohne Entscheide betreffend die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen)

Veröffentlicht in Band 138

I. Schweizerisches Strafgesetzbuch

A. Allgemeine Bestimmungen (Art. 1–110 StGB)

1. Bestimmtheitsgebot; Nacktwandern (Art. 1 StGB): BGE 138 IV 13 E. 4, 5, 7, 8

Der Beschwerde führende Nacktwanderer war auf frischer Tat ertappt und von der Vorinstanz mit einer Busse von 100 Franken wegen unanständigen Benehmens nach Art. 19 des appenzell-ausserrhodischen Gesetzes über das kantonale Strafrecht belegt worden. Dagegen wehrte er sich mit dem Argument, die Strafnorm («Wer […] öffentlich Sitte und Anstand grob verletzt, wird mit Busse bestraft») sei zu unbestimmt. Das Bundesgericht mochte darin keinen Verstoss gegen Art. 1 StGB erblicken und beschied dem Beschwerdeführer nach Darlegung der für den Bestimmtheitsgrad massgebenden Kriterien kurzerhand, dass gestützt darauf Art. 19 des genannten Gesetzes den Anforderungen genügt, indem er «klar und unmissverständlich» die…

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