Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftZBJV 5/2012 | S. 354–362Es folgt Seite №354

Unternehmensgruppen: Konzernbegriffe sowie Konzernqualifikation

1. Einleitung

Das Wirtschaftsrecht stellt m.E. ein selbstständiges Rechtsgebiet dar und bildet – im Verhältnis zum Privatrecht, zum öffentlichen Recht sowie zum Strafrecht – sozusagen die «Klammer» oder sogar die «Krone». Bei dieser Metapher können Konzernrechtsthemen als «Diamanten der Krone» bezeichnet werden, nämlich dem Motto folgend: Wirtschaftsrecht ist Recht für Fortgeschrittene, und Konzer…

[…]