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Aus der ZeitschriftZBJV 5/2014 | S. 460–480Es folgt Seite №460

Die Verjährung bei Asbestschäden

Eine Standortbestimmung nach dem EGMR-Entscheid Howald Moor et autres c. Suisse

I. Einleitung

Obwohl die Verwendung von Asbest in der Schweiz seit 1990 weitgehend verboten ist, beschäftigen asbestbedingte Berufskrankheiten nicht nur die Öffentlichkeit und die Sozialversicherungen, sondern in zunehmendem Masse auch die Gerichte. Aktuelle Studien gehen davon aus, dass die Zahl der Mesotheliomerkrankungen voraussichtlich zwischen 2015 und 2030 ein Plateau erreichen wird…

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