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Aus der ZeitschriftZBJV 7-8/2007 | S. 554–555Es folgt Seite №554

Disziplinaraufsicht über die Rechtsanwälte: direkte Kontaktnahme mit der anwaltlich vertretenen Gegenpartei

Das Bundesgericht hat in einem Urteil vom 8. November 2006 (2A.355/2006 u. 2P.156/2006; keine amtliche Publikation vorgesehen) die Disziplinierung einer Zuger Rechtsanwältin geschützt, die mit einer Busse von 500 Franken belegt worden war, nachdem sie die Ehefrau ihres Klienten persönlich angewiesen hatte, die Schlüssel zu dessen Geschäftsräumlichkeiten abzugeben und…

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