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Aus der ZeitschriftZBJV 7-8/2012 | S. 551–553Es folgt Seite №551

Zur Urkundenqualität von (Gefälligkeits-)Rechnungen

Im kürzlich ergangenen, zur Publikation bestimmten Urteil 6B_571/2011 äussert sich das Bundesgericht erneut zur Urkundenqualität von Rechnungen. Der Fall wurde an einer publikumsöffentlichen Sitzung beraten. Er zeigt, dass die Unterscheidung zwischen strafbarer Falschbeurkundung und straffreier schriftlicher Lüge in Lehre und Rechtsprechung trotz ihrer grossen …

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