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Aus der ZeitschriftZBJV 7-8/2013 | S. 619–640Es folgt Seite №619

Die privatrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts im Jahr 2012 - Familienrecht: Scheidungsrecht einschliesslich Trennungsunterhalt

Veröffentlicht in Band 138, ergänzt durch Internetveröffentlichungen

a) Die einseitige Scheidungsklage nach Art. 115 ZGB

BGer 5A_177/2012 betreffend die Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Ehe aus «schwerwiegenden Gründen» vor Ablauf der zweijährigen Trennungsfrist im Sinne von Art. 114 ZGB

Die Unzumutbarkeit aus schwerwiegendem Grund selbst der auf zwei Jahre verkürzten Trennungsfrist für die einseitige Scheidungsklage versteht sich von selbst im Falle des …

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