Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftZBJV 7-8/2013 | S. 681–682Es folgt Seite №681

Nachzahlung einer Hilflosenentschädigung bei verspäteter Anmeldung

Urteil 9C_336/2012 vom 6. Mai 2013

1. Macht ein Versicherter den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV mehr als zwölf Monate nach dessen Entstehung geltend, so wird die Entschädigung in Abweichung von Art. 24 Abs. 1 ATSG lediglich für die zwölf Monate ausgerichtet, die der Geltendmachung vorangehen (Art. 46 Abs. 2 erster Satz AHVG). Weiter gehende Nachzahlungen werden erbracht,…

[…]